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Allgemeine Geschäftsbedingungen von EINFACHBUCHEN.DE / Palo Travel GmbH

Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und Palo Travel GmbH als Reisevermittler. Palo Travel GmbH weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit Palo Travel GmbH, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen.
Es kommt mit Palo Travel GmbH lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger werden vor der Reisebuchung angezeigt und müssen durch den Teilnehmer/Reisenden explizit bestätigt werden. Somit werden sie Bestandteil des Vermittlungsvertrags. Sollten keine allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Leistungsträgers vorliegen (etwa bei Linienflügen), kommen die jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaft oder die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Palo Travel GmbH zur Anwendung.
Im Rahmen der angebotenen Leistungen bleibt es ausdrücklich den jeweiligen Teilnehmern/Reisenden überlassen, sich über die für die Entscheidung über den Abschluss eines Reisevertrages maßgeblichen Fragen zu informieren, sofern diese über die von Palo Travel GmbH erhobenen und jeweils mitgeteilten Informationen hinausgehen. Palo Travel GmbH ist nicht zur Prüfung der Angaben der Leistungsträger verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben, sofern Palo Travel GmbH diese Daten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch übermittelt.

1. Buchungsauftrag

Der Auftrag an Palo Travel GmbH, eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung zu besorgen, erfolgt über eine von der Palo Travel GmbH selbst betriebene Internetseite. An den Buchungsauftrag ist der Kunde ab der Annahme des Auftrages durch den Reiseveranstalter, das heißt ab Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung, gebunden. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online erfolgen. Die Reisebestätigung kann per Post, Fax oder Email erfolgen. Der Kunde haftet für sich und für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer für die Erfüllung seiner eigenen Vertragerfüllung und für die Verpflichtung der angemeldeten Personen. Die vertragliche Pflicht von Palo Travel GmbH ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten Beförderungsleistung bzw. der einzelnen touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von Palo Travel GmbH, sondern ist Pflicht der vermittelten Leistungsträger.

2. Bezahlung

2.1. Palo Travel GmbH ist berechtigt, im Namen des Reiseveranstalters den Reisepreis gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Palo Travel GmbH versichert, Inkassovollmacht zu besitzen.

Je nach Vorgabe des jeweiligen Reiseveranstalters können Sie wahlweise per Vorkasse, Bankeinzug, Kreditkarte oder Rechnung bezahlen.

2.2. Nach Abschluss des Vertrags kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 2 Wochen vor Abreise bei Palo Travel GmbH oder dem Reiseveranstalter eingehend zur Zahlung fällig. Damit wird gewährleistet, dass der Reisende seine Reiseunterlagen rechtzeitig vor Abreise erhält.

2.3. Erklärt der Reiseveranstalter, dass er die Reiseanmeldung nicht annehmen kann, so wird ein bei der Anmeldung geleisteter Anzahlungsbetrag unverzüglich zurückerstattet. Bei Nichtannahme durch den Reiseveranstalter besteht keinerlei Schadenersatzanspruch des Kunden gegen Palo Travel GmbH oder den Reiseveranstalter.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten, wobei in jedem Fall Stornogebühren bis zu 100% des Reisepreises anfallen können (je nach Reiseveranstalter). Stornierungen und Umbuchungen können ausschließlich über Palo Travel GmbH abgewickelt werden. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter.

5.2. Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.

5.3. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt. Eine Teilrückerstattung für nicht abgeflogene Teilstrecken bei Flugreisen ist ausgeschlossen.

5.4. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Reiseveranstalters. Unabhängig davon hat Palo Travel GmbH gegen den Kunden einen eigenen Anspruch auf Zahlung einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 50,00 Euro.

5.5. Bei Pauschalreisen oder Last-Minute-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und die der Buchende durch Anklicken explizit bestätigen muss.

5.6. Bei Linienflügen gelten die Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft. Im Allgemeinen gilt, dass bei den billigsten Preisklassen eine Umbuchung oder Stornierung gar nicht möglich ist. Stornogebühren werden gemäß IATA Richtlinie erhoben. Zu beachten sind stets die jeweiligen Tarifbestimmungen vor der Buchung. Nach Flugscheinausstellung ist bei Umbuchung oder Stornierung, wenn nichts anderes aufgeführt ist, mindestens eine Gebühr in Höhe der Reispreises pro Flugschein fällig.

5.7. Bei Buchung von Nur-Hotel-Angeboten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hotels oder der vermittelnden Reiseveranstalter.

5.8. Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters oder Mietwagenvermittlers.

5.9. Es gelten besondere Bedingungen für Ferienwohnungen/ Ferienhäuser. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Bei Sonder- und Charterflügen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters / der jeweiligen Fluggesellschaft, welche vor jeder Buchung angezeigt werden und bestätigt werden müssen. Alle- Sonder- und Charterflüge müssen vom Kunden spätestens 48 Stunden vor Rückflug bei der jeweiligen Fluggesellschaft oder dem Veranstalter rückbestätigt werden. Erfolgt diese Rückbestätigung nicht, so besteht kein Anspruch auf Beförderung. Die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften sind verbindlich. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Höhe der Mehrkosten werden stets durch den Leistungsträger bestimmt und können je nach zeitlicher Nähe des Abreisetages sehr stark variieren (von einer Bearbeitungsgebühr bis zum vollen Reisepreis). Der Reiseveranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung (Reiseabbruchversicherung – enthalten im „Rundumsorglospaket“)).

7. Reiseunterlagen

7.1. Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch Palo Travel GmbH oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Genaueres erfahren alle Kunden nach Buchung durch das Service Center / den Anbieter. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendiensten trägt der Kunde. Bezüglich der Höhe der Hinterlegungskosten verweisen wir ausdrücklich auf die Allgemeinen Beförderungsrichtlinien der Fluggesellschaften sowie auf die ABG des jeweiligen Reiseveranstalters bzw. Leistungsträgers.

7.2. Bei Linienflügen gilt: sofern kein ETIX (elektronisches, papierloses Ticket) gewünscht, oder die Ausstellung eines ETIX nicht möglich ist, werden die Reiseunterlagen per Post zugesandt. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen am Flughafen hinterlegt. Die Buchung von Linienflügen ist nur mit Kreditkarte möglich.

8. Versicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. Palo Travel GmbH empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

9.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

9.2. Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt Palo Travel GmbH zu Fragen zu Ziffer 9.1. gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. Palo Travel GmbH weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

10. Haftungsbeschränkungen

10.1. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit Palo Travel GmbH bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von Palo Travel GmbH für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger Palo Travel GmbH gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von Palo Travel GmbH gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

10.2. Palo Travel GmbH haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Für entstandene Schäden im Zusammenhang mit der von der Palo Travel GmbH geleisteten Vermittlungstätigkeit haftet Palo Travel GmbH im Falle einfacher Fahrlässigkeit - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber allen Teilnehmern/Reisenden auf Schadensersatz, jedoch betragsmäßig auf die Höhe des Preises der vermittelten Leistung begrenzt.

10.3. Eine darüber hinausgehende Haftung kommt nur in Betracht, wenn
a) ein Schaden durch eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht durch Palo Travel GmbH, ihre gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen entstanden ist,
b) Palo Travel GmbH vor oder bei Vertragsabschluß eine bestimmte Eigenschaft der vertraglichen Leistung zugesichert hat und diese Eigenschaften nach Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht vorhanden ist oder
c) der Schaden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung einer Hauptvertragspflicht verursacht wurde, d.h. einer für den Teilnehmer/Reisenden so bedeutenden Vertragspflicht, dass er den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, ohne auf die Erfüllung dieser Vertragspflicht vertrauen zu können.

11. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen Palo Travel GmbH an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

12. Datenschutz

12.1. Palo Travel GmbH verpflichtet sich, die bei der Buchung, Registrierung und bei der Nutzung der Palo Travel GmbH Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu eigenen Zwecken und zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Palo Travel GmbH zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch.

12.2. Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

12.3 Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB per E-mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

13. Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Für Klagen von Palo Travel GmbH gegen den Reisenden/Anmelder ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage von Palo Travel GmbH richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Abschluss des Vermittlungsvertrags ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. In all diesen Fällen ist der Sitz von Palo Travel GmbH maßgebend.

Anschrift:
Palo Travel GmbH
Bruchstrasse 1b
D-67098 Bad Dürkheim

Stand: August 2012

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